De-Minimis
Es wurde entschieden, dass die Förderrichtlinie De-Minimis nicht geändert wird. Das heißt, die geltende Fassung vom 12.12.2016 wird in 2020 unverändert weitergelten.
Ab dem 01.07.2020 sind Winterreifen auch auf den vorderen Lenkachsen verbindlich vorgeschrieben und damit nicht mehr nach Nummer 1.3 des De-Minimis-Maßnahmenkatalogs (über-obligatorische Sicherheitseinrichtungen) förderfähig.
Um eine einheitliche Förderpraxis für die gesamte Förderperiode 2020 sicherzustellen, wird die Änderung bereits ab 01.01.2020 angewendet.
Die genaue Förderungen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen.